Gaißach von oben 360 Grad Luftaufnahmen
von Louis Hummel
Louis Hummel





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Die Gemeindeverwaltung hat am Donnerstag, 6.11.2025 wegen Leonhardi geschlossen.
Am Freitag, 7.11.2025 ist von 8 - 12 Uhr normal geöffnet.
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Die Bewerbungen müssen bis spätestens Sonntag, 15. Februar, bei der Gemeinde Gaißach, Bahnhofstraße 8, 83674 Gaißach, eingereicht werden.
Weitere baurechtliche Informationen erhalten Sie im gemeindlichen Bauamt, Telefon 08041/8047-12 bau@gaissach.de
Auskünfte zu der Richtlinie erhalten Sie in der Kämmerei 08041/8047-13 kasse@gaissach.de
Die Gemeinde Gaißach möchte das in ihrem Eigentum stehende Grundstück mit der Fl.Nr. 1225/3 (wird noch vermessen!! https://v.bayern.de/TDcPx) zur Bebauung mit einem Doppelhaus (2 Doppelhaushälften) veräußern.
Die Gemeinde darf ihre Vermögensgegenstände (hier: Grundstück) nur zu vollem Wert veräußern. Die Grundstücke werden vorrangig an
ortsansässige, junge Familien mit Kindern, die kein Wohneigentum besitzen vergeben. Das Gebäude ist vom Antragsteller selbst zu bewohnen.
Der Kaufpreis beträgt für das Grundstück mit der Fl.Nr. 1225/3 € 760,00 pro Quadratmeter. Die Ermittlung des Preises geschah aufgrund der Bodenrichtwertliste für Grundstückswerte zum Stichtag 01.01.2024 durch den Gutachterausschuss am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.
Die Zufahrt zu den Garagen im westlichen Teil des Grundstücks ergibt einen Gemeinschaftsgrund mit einer Fläche von ca. 128 m².
Die Zufahrt zu den Objekten ist nur über diesen Gemeinschaftsgrund zulässig. Das Gemeinschaftsgrundstück kann zu einem Preis von 380,00 € pro Quadratmeter erworben werden.
Folgende Bebauung ist vorgesehen.
- Grundstücksgröße östliche Parzelle 400 m²
- Grundstücksgröße westliche Parzelle 400 m²
- Doppelhaus mit einer Grundfläche von 160 m²
- Wandhöhe von 6,55 Metern
- Max 1 Wohneinheit je Doppelhaushälfte
- Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze anzulegen
Bewerbungsbogen
Lageplan
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Das Buch der Gaißacher Chronik kann im Rathaus zu den Öffnungszeiten erworben werden.
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